Am 19.10.2024 findet der 2. Oberstdorfer Schanzenlauf an der Heini-Klopfer Skiflugschanze statt.
Der Schanzenlauf auf einen Blick
1'000+
Stufen
162
Meter hoch
412
Meter weit
Auf der Heini-Klopfer-Skiflugschanze. Ein Feuerwehr-Treppenlauf der besonderen Art. Es geht in schwindelerregende Höhen. Die Trittwechsel sind eine echte Herausforderung, doch wer den Zieleinlauf schafft wird mit einer einmaligen Aussicht belohnt.
Startliste
Die Teams müssen sich 30 Minuten vor der angegebenen Starzeit am Start einfinden.
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Wettkampfregeln
Der Schanzenlauf Oberstdorf wird in den Wettbewerben mit PA und ohne PA durchgeführt. So lang nicht explizit gekennzeichnet, gelten die nachfolgenden Regeln für beide Wettbewerbe gleichermaßen.
Abstand
- Beide Läufer eines Teams dürfen nicht weiter als eine Armlänge voneinander entfernt sein:
- Am Übergang zum Schanzentisch
- Auf den letzten 50 Stufen vor dem Ziel
Atemschutzgeräte
- Alle Teams müssen Ihre Atemschutzgeräte und Masken selber mitbringen, egal ob Normal- oder Überdruck bzw. Stahl- oder Compositebehälter.
- Es können keine Atemluftbehälter vor Ort befüllt werden !
- Es ist nicht erlaubt, sich in das Atemschutzgerät des Partners mit der Druckleitung über das Y-Stück anzukoppeln.
Bekleidung
- Gestartet wird mit Einsatzstiefeln (nach DIN EN 345-2 / S3 oder gleichwertig)
- Einsatzhose und –jacke (Feuerwehrschutzkleidung nach DIN EN 469, für den Innenangriff geeignet)
- Einsatzhandschuhe (nach DIN EN 659, keine THL-Handschuhe)
- Feuerwehreinsatzhelm
- Atemschutzgerät auf dem Rücken
- Kategorie "mit PA" Eine Flammschutzhaube (auch genannt Hollandtuch, Nomexhaube o.ä.) muss getragen werden.
- THW abweichend Es ist der vollständige Multifunktionale Einsatzschutzanzug (MEA) (Variante Atemschutzgeräteträger) mit Innenhose zu tragen. (gemäß BeklRiLi 2.1.7 & 1.1 Anlage 1)
Die Ausrüstung wird vor dem Start vom Veranstalter überprüft.
Disqualifikation
- Nichteinhaltung der Wettkampfregeln
- Unsportliches Verhalten
- Behinderung der anderen Teilnehmer / Teams
- Manipulation an Schutzausrüstung, Atemschutzgerät oder Maske
- Kategorie "mit PA" Wenn die Atemluft nicht bis in das Ziel reicht (=Flasche komplett leer)
- Wenn der Abstand zwischen den Startern eines Teams mehr als eine Armlänge beträgt
- Wenn verlorengegangene Ausrüstungsgegenstände nicht selbstständig aufgehoben werden
- Wenn von der vorgegebenen Wettkampfstrecke abgewichen wird
- Wenn ein Team nach mehr als 30 (in Worten: Dreissig) Minuten den Übergang zum Schanzentisch erreicht.
- Wenn ein Teilnehmer Ausrüstungsgegenstände (dazu zählt auch das Atemschutzgerät) seines Teamspartners trägt.
- Wenn ein Teilnehmer seinen Teampartner trägt. Ziehen bzw. schieben ist erlaubt
- Wenn ein Teampartner Teile der Wettkampfausrüstung während des Wettkampfes ablegt. Dazu zählen auch Feuerwehrschutzhandschuhe!
- Mehrfachteilnahme
Bei Disqualifikation (egal ob vor, während oder nach dem Wettkampf) wird die Startgebühr als Aufwandsentschädigung einbehalten.
G26.3
- Kategorie "mit PA" Eine gültige G26.3 muss bei Teilnahme in der Disziplin "mit PA" bei Abholung der Startnummer vorgelegt werden.
Feuerwehrhaltegurt
- Feuerwehrhaltegurt (auch Koppel genant) ist nicht gestattet.
Flammschutzhaube
- Kategorie "mit PA" Eine Flammschutzhaben (auch genannt Hollandtuch, Nomexhaube o.ä.) ist verpflichtend zu tragen.
Haftungsausschluss
- Der Haftungsausschluss muss zum Abschließen der Anmeldung anerkannt werden. (siehe unten)
Helmkameras
- Helmkameras dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie mit der entsprechend dafür vorgesehenen Halterung so fest am Helm angebracht sind, dass sie gegen "abfallen" gesichert sind.
- Halterungen der Marke "Eigenbau" sind nicht gestattet.
- Kameras mit Brustgurt (z.B. GoPro) dürfen benutzt werden, müssen aber auch nochmal, z.B. durch eine kurze Bandschlinge, gegen "abfallen" gesichert werden!
- Alle „Anbauten“ werden vor dem Start vom Veranstalter überprüft: überstehen sie den „Wackeltest“ nicht, müssen sie abgenommen werden!
Helmlampen
- Helmlampen sind nicht gestattet!
Maske
- Kategorie "ohne PA" Eine Maske darf nicht getragen werden.
Musik
- Wer beim laufen Musik über Kopfhörer hören möchte, kann dies tun.
- Wiedergabegerät bitte so verstauen, dass es nicht rausfallen kann.
- Verlorene Gegenstände müssen eingesammelt werden!
- Angepasste Lautstärke: Wenn euch jemand einen Überholvorgang ankündigt, solltet ihr dies wahrnehmen können
Überholen
- Schnellere Teams dürfen nicht behindert werden und müssen auf der Treppenaussenseite vorbeigelassen werden.
- Dies wird von den Streckenposten kontrolliert.
Zubehör
- Zubehör, wie z.B. Keile, FireFly, Karabiner, Tally für die Atemschutzüberwachung, etc. sind zu entfernen!
- Alle „Anbauten“ werden vor dem Start überprüft … überstehen sie den „Wackeltest“ nicht, müssen sie abgenommen werden!
Ummeldungen und Absagen
- Ummeldungen sind lediglich bis 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich
- Bei Absagen bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung werden die Stargebühren erstattet.
- Bei Absagen, die nach dem oben genannten Zeitraum eingehen, erfolgt keine Rückerstattung, dies gilt ebenso bei Nichterscheinen der Teilnehmer am Veranstaltungstag.
Haftung
Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmenden und dritten Personen keine Haftung.
Teilnehmererklärung
Ohne jegliche Einschränkung der Verantwortlichkeit eines Veranstalters hinsichtlich der Durchführung des Wettkampfes gebe ich nachstehende Erklärung ab:
- Bezeichnung der Risiken: Ich weiß und bin mir voll der Gefahren bewusst, welche die Ausübung des oben genannten Wettkampfes beinhaltet. Ich erkenne, dass mit Anstreben ausgezeichneter Leistungen ein Risiko verbunden ist, welches darin besteht, dass ich meine physischen Fähigkeiten bis zum absoluten Limit erstrecken muss. Ich weiß und akzeptiere, dass mit der Ausübung eines solchen Wettkampfsportes Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Diese Gefahren drohen jedermann im Wettkampf- und Trainingsbereich, insbesondere aus den Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen sowie natürlichen oder künstlichen Hindernissen. Ich bin mir bewusst, dass gewisse Abläufe nicht immer vorausgesehen oder unter Kontrolle gehalten und daher auch nicht ausgeschaltet oder durch Sicherheitsvorkehrungen präventiv verhindert werden können. Die Teilnahme am Wettkampf erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung des Veranstalters und der Wettkampfleitung gegenüber den Wettkampfteilnehmern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Die darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Risikobereitschaft: Ich muss selbst beurteilen, ob die Wettkampf- oder Trainingsstrecke nach den gegebenen Verhältnissen für mich nicht zu schwierig ist. Ich erkläre, dass ich offensichtliche Sicherheitsmängel unverzüglich der Rennleitung melden werde.
- Persönliche Haftung: Ich bin mir bewusst, dass ich persönlich gegenüber Drittpersonen für Schäden zufolge Körperverletzungen oder Sachbeschädigung, welche auf meine Teilnahme am Training oder am Wettkampf zurückzuführen sind, haftbar sein kann. Ich erkenne an, dass es nicht der Verantwortung des Veranstalters unterliegt, meine Ausrüstung zu prüfen oder zu überwachen. Ich erkläre, mich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Ich bestätige, den vorstehende Haftungsausschluss gelesen zu haben.
- Startgeld: Bei Nichtantritt eines Teilnehmers, oder bei Ausfall wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
- Kategorie „mit PA“: Gesundheitliche Eignung: Ich habe eine gültige Untersuchung nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G26, die mich befähigt, Atemschutzgeräte der Kategorie 3 zu tragen. Ich fühle mich uneingeschränkt gesund und in der Lage, den bevorstehenden Wettkampf zu bewältigen. Ich bin darüber informiert, dass mir bei Bedarf vor dem Wettkampf ein Arzt zur Beratung zur Verfügung steht.
Unverbindliche Information zum Unfallversicherungsschutz
Freiwillige Feuerwehr
Für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Jugendfeuerwehr besteht üblicherweise der eigene gesetzliche Unfallversicherungsschutz, sofern sie von ihrem zuständigen Kommandanten für den Schanzenlauf Oberstdorf im Rahmen ihres Feuerwehrdienstes entsandt worden sind.
Werk- & Betriebsfeuerwehr
Angehörige von Werk- & Betriebsfeuerwehren sind üblicherweise dann selbst unfallversichert, wenn ihre Teilnahme im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII erfolgt. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die jeweilige Fachberufsgenossenschaft, bei der das Unternehmen Mitglied ist. Es wird empfohlen, den Versicherungsschutz rechtzeitig über den Arbeitgeber zu klären.
Berufsfeuerwehr
Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr sind üblicherweise dann selbst unfallversichert, wenn ein Unfall anlässlich des Schanzenlaufes Oberstdorf als Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes anzuerkennen ist.